Stephanie Lohr Vorsitzende der CDU-Worms

OFFENER BRIEF VON MdL LOHR (CDU) AN MINISTERIN AHNEN (SPD): Genehmigung des Haushalts der Stadt Worms für das Haushaltsjahr 2020

Sehr geehrte Frau Ministerin Ahnen,

wie Ihnen sicher bekannt ist, hat der Stadtrat der Stadt Worms in seiner Sitzung am 4. Dezember 2019 auf Drängen des Landesrechnungshofs einer Erhöhung der Grundsteuer B um 30 Punkte (von 440 auf 470 Punkte) gegen heftigste politische Widerstände zugestimmt. Trotz dieser Maßnahme und intensiver Sparbemühungen weist der Haushalt für das Jahr 2020 einen Jahresfehlbetrag von rund 2,1 Mio. € aus, was dem niedrigsten Jahresfehlbetrag für die Stadt Worms in den vergangenen Jahren entspricht.

Bereits am 5. Dezember 2019 erhielt der Oberbürgermeister ein erneutes Schreiben des Rechnungshofes, in dem dieser erklärt, dass der Haushalt weiter rechtswidrig sei und Hebesätze der Grundsteuer B von bis zu 995 % verfassungsrechtlich unbedenklich seien. Zunächst empfinden wir die Art und Weise, wie Herr Berres den vom zuständigen Gremium legitimierten Haushalt gegenüber dem Oberbürgermeister maßregelt, absolut unangemessen. Die Zuständigkeit für die Genehmigung des Haushalts obliegt der ADD und damit Ihrem Ministerium und nicht dem Landesrechnungshof. Dieser erneute Vorstoß des Rechnungshofes ist ein Frontalangriff auf die kommunale Selbstverwaltung, zumal es in Rheinland-Pfalz noch wesentlich defizitärere Kommunalhaushalte gibt, als in Worms.

Die Stadt Worms hat unter Oberbürgermeister Kessel in einem ersten Schritt das ausgewiesene Haushaltsdefizit von rund EUR 12 Mio. € für das Jahr 2019 auf rund EUR 6 Mio. € für das Jahr 2020 halbiert. In einem zweiten Anlauf sogar auf rund EUR 2,1 Mio. € weiter verringert und hierbei auch den Grundsteuerhebesatz um mehr als 11% erhöht. In den vergangenen 16 Jahren wurde kein Haushalt, obwohl diese wesentlich defizitärer waren, angeprangert. Wie erklären Sie sich, dass gerade nach dem Amtswechsel von Kissel (SPD) zu Kessel (CDU) nun dieser Druck aufgebaut wird?

Insbesondere die hohen Belastungen im Sozialbereich belasten den städtischen Haushalt. Hier stehen 74,8 Mio. € Aufwand lediglich Zuweisungen des Landes in Höhe von 16,8 Mio. € gegenüber und dabei sind Investitionen z.B. für den Bau von Kindertagestätten noch nicht enthalten. Würden Bund und Land hier für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen sorgen, würde der Haushalt der Stadt Worms sogar einen Überschuss erzielen.

Die Kommunalaufsicht begrenzt das Defizit aus freiwilligen Leistungen seit dem Haushaltjahr 2017 auf 19,6 Mio. €. Ein Großteil der Fehlbeträge in diesem Bereich resultiert aus Personalaufwand, Gebäudebewirtschaftung und Abschreibungen. Kurzfristiges Einsparpotenzial ist in diesen Bereichen kaum sozialverträglich umsetzbar. Die Stadt Worms hat über 85.000 Einwohner und die Funktion eines Mittelzentrums mit oberzentralen Teilfunktionen, sodass eine entsprechende soziale und kulturelle Infrastruktur sowie ein angemessenes Angebot an Sportstätten und ÖPNV zu Recht von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird. Was dabei angemessen ist, ist nicht einheitlich definiert, sodass eine Begrenzung auf 19,6 € nicht nachvollziehbar ist. Diese Begrenzung ist damit ein enormer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Worms und damit unzumutbar.

Sehr geehrte Frau Ministerin, wir bitten Sie inständig, sich dafür einzusetzen, dass der vom Stadtrat beschlossene Haushalt für das Jahr 2020 und die darin enthaltenden Einsparbemühungen mit der den Bürgerinnen und Bürgern zugemuteten Erhöhung der Grundsteuer B Anerkennung findet und genehmigt wird. Weiterhin bitten wir die Landesregierung endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen im Sozialbereich signifikant entlastet werden und ein ihrer Größe und Funktion angemessenes Angebot an freiwilligen Leistungen finanzieren können.

Freundliche Grüße

Stephanie Lohr & Dr. Klaus Karlin

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu, wenn Sie Kommentare auf unserer Webseite schreiben.