Aktuelle Informationen der Stadt Worms Stand: 11.05.2020

Die folgenden Informationen treten ab 13.05.2020 in Kraft

Info-Hotline der Stadtverwaltung: (0 62 41) 8 53 – 18 18

AKTUELLE INFORMATIONEN DER STADT WORMS:

Auszug aus der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 08.05.2020

Folgende Gewerbebetriebe und Einrichtungen in der Stadt Worms bleiben bis voraussichtlich Sonntag, 24. Mai, GESCHLOSSEN:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen,
  • Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Angebote von Freizeitaktivitäten (Innen- und Außenbereich), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen, ausgenommen Autokinos,
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,
  • der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind, sowie Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen, Thermen, Wellnessanlagen, Badeseen und ähnliche Einrichtungen,
  • Schulsportanlagen

Öffnen dürfen:

  • Einzelhandelsbetriebe,
  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, 
  • Apotheken, Sanitätshäuser, 
  • Tankstellen, Kraftfahrzeug- und Lastkraftwagenhandel einschließlich des einschlägigen Ersatzteilhandels, Fahrradhandel, Autowaschanlagen, 
  • Banken und Sparkassen, Poststellen, 
  • Reinigungen, Waschsalons, 
  • Buchhandlungen, Büchereien, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Wettvermittlungsstellen, Bibliotheken und Archive, 
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, 
  • Großhandel, 
  • Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen, 
  • Gedenkstätten, 
  • Bau- und Kulturdenkmäler,
  • Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie), 
  • Eisdielen, Eiscafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie), 
  • Vinotheken, Probierstuben und ähnliche Einrichtungen,
  • Spielplätze,
  • öffentliche und private Sportanlagen sowie Sportstätten zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports,
  • Gottesdienste von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, insbesondere in Kirchen, Moscheen, Synagogen und sonstigen Gebetsräumen,
  • Dienstleister (wie Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen sowie im Bereich der Anlieferung, Aushändigung oder Überbringung von Waren) und Handwerker

Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Hygieneauflagen (wie z.B. einer Mund-Nasen-Bedeckung) und der Zutrittssteuerung, Massenaufläufe müssen vermieden werden.

Verboten sind:

Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, Reisebusreisen sowie der Betrieb von Hotels und Beherbergungseinrichtungen und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristischen Zwecken. Dies gilt auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Ausnahmen bilden Gottesdienste.

Ebenfalls grundsätzlich untersagt sind Veranstaltungen, Ausnahmen sind nicht zulässig.

Kontaktverbot

Auf öffentlichen Plätzen wie Straßen, Parkanlagen etc. darf man sich lediglich alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit Personen eines weiteren Hausstands zusammen aufhalten. Zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt oder einem weiteren Haushalt gehören, sollte, wo möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Treffen in einer größeren Gruppe, in der Öffentlichkeit sowie Zuhause, sind untersagt.

Ausgenommen sind Menschen, die aus beruflichen Gründen unmittelbar Zusammenarbeiten müssen.


Link zur ausführlichen

Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2020 [in Kraft seit 13. Mai 2020]

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/6._CoBeLVO_.pdf

Hier ist auf Seite 9 und Seite 10 im Teil 1 §5 eine eindeutigere Formulierung für das Kontaktverbot in Bezug auf den erlaubten Personenkreis.


Corona-Ambulanz am Klinikum

In der Corona-Ambulanz am Klinikum können Patienten mit Atemwegsinfektionen vorstellig werden, die einer Untersuchung und Behandlung ihrer Symptome bedürfen. Mit der Ambulanz, die montags, mittwochs und freitags von 16 bis 18 Uhr geöffnet ist, sollen die Wormser Arztpraxen entlastet und ein Ansteckungsrisiko dort verringert werden. Patienten benötigen keine vorherige Überweisung und vorerst auch keine Voranmeldung. Bei Rückfragen von Patienten steht das städtische Infotelefon zur Verfügung: (0 62 41) 8 53 – 18 18.

Pflegeeinrichtungen

Besuche von Bewohnern einer Pflegeeinrichtung sind auf höchstens eine Stunde täglich begrenzt. Sie können nur von einem Besucher je Bewohner wahrgenommen werden. Der Besuch soll in der Regel nur durch Angehörige oder eine sonst nahestehende Person erfolgen.

Nicht zugänglich sind Pflegeeinrichtungen, in den Bewohner positiv auf Covid-19 getestet wurden. Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen dürfen Pflegeeinrichtungen nicht betreten.

Die Beschränkung der Besuchszeit, der Besuchsfrequenz und der Anzahl von Besuchern aus dem Kreis der Angehörigen und nahestehenden Personen  gilt nicht für Besuche von schwerkranken oder sterbenden Bewohnern.

Bestattungen

Bestattungen sind ebenfalls nur noch sehr eingeschränkt und unter Auflagen zulässig. Bitten wenden Sie sich dazu an die Info-Hotline der Stadtverwaltung (0 62 41 / 8 53 – 1818) oder, bei speziellen Fragen, an die Friedhofsverwaltung: (0 62 41) 8 53 60 -84 bzw. -82.

Trauungen

Bei Trauungen dürfen nur noch das Brautpaar sowie der Standesbeamte anwesend sein. Für Trauungen steht nur noch das Trauzimmer im Rathaus zur Verfügung.

Regelung Müllabfuhr und Sperrmüll

Die Müllabfuhr im Wormser Stadtgebiet erfolgt bisher ohne Einschränkungen, ebenso die Sperrmüllabholung. Auch die Kompostanlage, die Bauschuttdeponie sowie der Wertstoffhof haben geöffnet. Bitte beachten Sie hier die speziellen Regelungen.

Bei Rückfragen steht der ebwo unter Telefon (0 62 41) 91 00 – 0 zur Verfügung.

Verwaltungsgebäude und Ortsverwaltungen

Öffentliche Einrichtungen (wie z.B. die Volkshochschule, die Musikschule, das Stadtarchiv und das jüdische Museum) nehmen stufenweise den Betrieb wieder auf. Über Details informieren die jeweiligen Internetseiten.

Die Verwaltungsgebäude und Ortsverwaltungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich.

In allen Gebäuden gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Ihre Ortsverwaltung ist unter folgender Telefonnummer erreichbar:

Bei Fragen zum Thema Corona in Worms kontaktieren Sie bitte die städtische Hotline: (0 62 41) 8 53 – 18 18 (montags bis freitags, 8 bis 16 Uhr).

Die vollständige, aktuell gültige Rechtsverordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Worms (www.worms.de). Ebenso finden Sie dort tagesaktuelle Informationen rund um die Entwicklungen in Worms.

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