Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020
Die zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung wurde am 30.10.2020 verfasst und tritt am 02.11.2020 in Kraft.
Diese basiert auf dem Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von 28. Oktober 2020.
Am Ende des Artikels stellen wir Ihnen eine Auslegungshilfe zum Download bereit.
Ab dem 2. November gilt:
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands plus eines weiteren Hausstands (maximal 10 Personen)
- Verzicht nicht notwendiger privater Reisen und Besuche. Übernachtungsangebote im Inland bleiben nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
- Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Freizeitparks, Kinos, Konzerthäusern, Museen, Saunen, Spielbanken, Spielhallen, Schwimm- und Spaßbädern, Theatern sowie Wettannahmestellen. Möglich bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
- Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Lieferungen und Abholungen bleiben möglich.
- Schulen und Kitas bleiben, je nach Infektionsgeschehen, geöffnet.
- Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet: Maximal ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche.
- Geschlossen werden: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios. Geöffnet bleiben: Physio-, Ergo-, und Logotherapien sowie medizinische Fußpflege und Friseursalons.
- Arbeitgeber sollen, wo immer umsetzbar, Homeoffice ermöglichen. Hygienekonzepte sind in jedem Fall notwendig, um Kontakte auch auf der Arbeit zu vermeiden.
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
Wichtige Dokumente
- Auslegungshilfe zur 12.CoBeLVO
- Beschluss von Bund und Ländern vom 28.10.2020
- Zwölfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020
- Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) vom 11.09.2020
- Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) Vom 19. Juni 2020 konsolidierte_Fassung
- Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (10. CoBeLVO) Vom 19. Juni 2020
- Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz konsolidierte Fassung
- Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (9. CoBeLVO) vom 4. Juni 2020. Gilt ab 10. Juni 2020.
- Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO) Vom 25. Mai 2020 [in Kraft seit 27. Mai 2020]
- Infoblatt der Stadt Worms vom 13.05.2020
- Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2020 [in Kraft seit 13. Mai 2020]
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